Geförderte Wohnungen STEIERMARK

Im Herzen Österreichs, der Steiermark, sind zahlreiche Genossenschaften ansässig, die neue geförderte Wohnungen errichten, aber auch im Bestand halten und verwalten. In Graz gibt es im Vergleich zu den anderen Landeshauptstädten Österreichs sehr wenige Genossenschaftswohnungen. Im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag boomt hingegen der geförderte Wohnbau.
geförderte wohnungen steiermark

Suchst du eine geförderte Wohnung in der Steiermark?

Suchst du eine geförderte Wohnung in der Steiermark ? Dann bist du hier genau richtig! Mit dem Wohnungsfinder findest du in wenigen Tagen deine neue geförderte Wohnung. Bei uns bekommst du sofortigen Zugriff auf den gesamten Wohnungsmarkt und kannst mit unseren Suchfiltern schon zu Beginn deine Präferenzen festlegen.
Aktuell in der Steiermark:
Wohnungen online
Alle geförderten Wohnungen
Tägliche Wohnungs-Updates
Keine Provision, keine Ablöse
Kaufoption nach 5 Jahren

Wer hat Anspruch auf eine geförderte Wohnung in der Steiermark?

Um eine geförderte Wohnung in der Steiermark zu bekommen musst du gewisse Voraussetzungen erfüllen. Unter folgenden Voraussetzungen macht es Sinn, sich für eine geförderte Wohnung in der Steiermark zu bewerben:

Mindestalter von 18 Jahren

Österreichische Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft im EU/ERW-Raum oder behördlich anerkannter Flüchtlingsstatus

Gewisses Jahresnettoeinkommen darf nicht überschritten werden (siehe Tabelle)

Einkommensgrenzen Steiermark

Wer eine geförderte Wohnung in der Steiermark mieten oder erwerben möchte, darf es gewisses Jahreseinkommen nicht überschreiten. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viel alle Personen zusammen in deinem Haushalt maximal verdienen dürfen. In der Steiermark gibt es im Moment keine Unterschiede bei den Einkommensgrenzen bei Miet- bzw. Eigentumswohnungen.

Geförderte Miet- und Eigentumswohnungen Steiermark

Personenanzahl Gehaltsobergrenze
1 Person € 40.800
2 Personen € 61.200
jede weitere Person +€ 5.400
Jahresnettoeinkommen, siehe auch Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Abonnieren und 20% sparen!

Jetzt kostenlos vormerken lassen und einen Gutschein erhalten, der für alle Pakete gültig ist.



    Mietwohnungen mit Kaufoption in der Steiermark

    Für alle geförderten Wohnungen in der Steiermark, die ab dem 01.09.2019 angemietet werden, gibt es eine Kaufoption. Man kann bei der Genossenschaft nach  nach 5 Jahren Nutzungsdauer einen Antrag auf Übertragung ins Eigentum stellen. Weitere Informationen zu Mietwohnungen mit Kaufoption findest du hier.

    Wohnunterstützung in der Steiermark

    In der Steiermark kann Wohnunterstützung für Mietwohnungen beantragt werden. Die Wohnunterstützung gewährleistet Geringverdiener und Studenten das Wohnen leistbar zu machen. Dabei wird vom Land Steiermark kein Unterschied gemacht, ob die Wohnung gefördert ist oder nicht. Die Wohnunterstützung gilt immer für ein Jahr, wobei kurz vor Ablauf um eine Verlängerung ersucht werden kann. Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen um Wohnunterstützung  zu erhalten:

    Österreichische Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft im EU/ERW-Raum oder behördlich anerkannter Flüchtlingsstatus

    Aufrechter Mietvertrag

    Vermögen von Antragssteller darf nicht höher als 10.000 EUR sein

    Gewisses Einkommen darf nicht überschritten werden

    Rechner Wohnunterstützung Steiermark

    Hier kannst du ausrechnen lassen, ob und wie viel Wohnunterstützung dir als Mieter einer geförderten Wohnung in der Steiermark  zusteht. Wenn der Ergebnis positiv ist, kannst du gleich im Anschluss den Online-Antrag ausfüllen.

    Online-Antrag Wohnunterstützung Steiermark

    Hier kannst du online Wohnunterstützung für eine geförderte Wohnung in der Steiermark beantragen.
    Der Antrag kann alternativ hier ausgefüllt werden und beim Sozialservice in der Burggasse 9, 8010 Graz persönlich oder per Post abgegeben werden. Beachte dabei, dass die angeführten Beilagen ebenso abgegeben bzw. nachgereicht werden müssen.

    Förderung für Jungfamilien

    Unter dem Programm „Hausstandsgründung“ fördert das Land Steiermark gezielt Jungfamilien beim Erwerb einer Wohnung oder Erwerb von Einrichtungsgegenständen. Diese Förderung ist sowohl bei geförderten Wohnungen als auch bei nicht geförderten Wohnungen möglich.

    Wer bekommt die Förderung für Jungfamilien?

    Generell ist diese Förderung für Jungfamilien gedacht, bei denen die Eltern nicht älter als 35 Jahre sind. Dennoch gibt es Ausnahmen, bei denen auch Familien bzw. Personen geförderte werden, die älter als 35 sind. Es ist jedoch zu beachten, dass die österreichische Staatsbürgerschaft vorliegt oder man dieser gleichgestellt ist (Angehörige aller EU-Länder sowie Staatsangehörige der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz oder Personen mit behördlich festgestellter Flüchtlingseigenschaft)

    Ehepartner, beide dürfen nicht älter als 35 Jahre sein

    Unverheiratete Partner, beide dürfen nicht älter als 35 Jahre sein und müssen mindestens 1 Kind haben

    Alleinerzieher bzw. Alleinerzieherinnen, nicht älter als 35 Jahre und mindestens 1 Kind

    Familien mit drei oder mehr Kindern

    Familien mit einem behinderten Kind

    Schwer behinderte Personen, die nicht älter als 35 Jahre sind

    Was wird vom Land Steiermark gefördert?

    Bei der Förderung „Hausstandsgründung“ werden Kredite bzw. Darlehen für Eigenheime, Einrichtungsgegenstände, Wohnungssanierungen oder Neubautätigkeiten gefördert. Das bedeutet, dass du vom Land Steiermark für eine gewisse Zeit Zuschüsse erhältst. Dabei ist zu beachten, dass der Kauf der Wohnung bzw. der Einrichtung oder die Sanierungsmaßnahmen nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Folgende Objekte bzw. Maßnahmen werden gefördert:

    Nicht geförderte Wohnungen, Sanierungsmaßnahmen, Eigenheimbau mit Kosten mit Zuschüssen bis zu EUR 7.500 (Laufzeit bis 5 Jahre).

    Geförderte Eigentumswohnungen, Miet-Kauf-Wohnungen oder Wohnbauscheck-Wohnungen bis zu insgesamt EUR 15.000 (Laufzeit bis 10 Jahre).

    Nicht geförderte Eigenheime oder Einrichtungsgegenstände bis zu EUR 22.500 (Laufzeit bis 10 Jahre)

    Wo kann ich die Jungfamilien-Förderung beantragen?

    Die Jungfamilien-Förderung kann in der Steiermark ganz einfach online beantragt werden, sofern alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

    Geförderte Wohnungen in der Steiermark

    Bruck

    Deutschlandsberg

    Graz

    Graz-Umgebung

    Hartberg

    Leibnitz

    Leoben

    Liezen

    Murau

    Murtal

    Südoststeiermark

    Voitsberg

    Weiz